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TIERSCHUTZGESETZE & RICHTLINIEN FÜR FIAKER IN WIEN – #MAKEFIAKERFAHRENGREATAGAIN

Aktualisiert: 13. Aug. 2021


Österreich und insbesondere Wien gelten international als Vorreiter in Sachen Tierschutz - vor allem auch im Bereich des Kutschenfahrens und der Fiaker. Wien verfügt über einen der höchsten Standards und besten Bedingungen für Fiakerpferde weltweit, was wir nicht nur der gewissenhaften Arbeit unseres Teams, sondern auch der österreichischen Gesetzgebung zu verdanken haben.

Die folgenden Paragraphe sind Auszüge aus Gesetzen und Richtlinien. Zum besseren Verständnis haben wir diese mit unseren Worten für Sie zusammengefasst und teilweise mit Kommentaren ergänzt. Sie können diese Gesetze natürlich auch jederzeit selbst im Rechtsinformationssystem (RIS) nachlesen.




1. Arbeitszeiten der Pferde: 4 Tage Arbeit - 3 Tage frei:

Gesetz: Fiakerpferde dürfen gesetzlich 4 Tage die Woche (18 Tage pro Monat) arbeiten. Die freien Tage des arbeitenden Pferdes sollen möglichst nicht aufeinander folgen. Dies wird kontrolliert durch die Magistratsabteilung 60 (Tierschutz und Veterinäramt). Jedes Pferd verfügt über einen Pass und einen Chip, wodurch Arbeitszeiten und Dienstpläne überprüft werden können.

Was tun wir noch für unsere Pferde? Unsere Pferde erhalten zusätzlich zu den gesetzlich verordneten freien Tagen auch zwischen 5-7 Wochen Urlaub im Jahr und dürfen somit mindestens so viel Urlaub wie wir Menschen genießen. Ihren Urlaub verbringen die Pferde auf unserem 15 ha umfassenden Pferdehof in Arbesthal bei Göttlesbrunn (Bezirk Bruck an der Leitha), auf Grünkoppeln inmitten der malerischen Weinhügeln.

 


2. Haltung der Pferde: Jedes Pferd muss eine eigene Box haben:

Gesetz: Allgemein gilt für die Pferdehaltung in Österreich, dass jedes Pferd eine eigene Box haben muss. Diese muss je nach Stockmaß (Größe) des Pferdes mindestens 10 qm Platz bieten. Bei Pferden ab Stockmaß 1,85 m muss die Box mindestens 13 qm Fläche aufweisen. Das gilt sowohl für die private, als auch für die gewerbliche Haltung von Sport- und Nutzpferden sowie für Fiakerpferde. Stallungen in Kellern oder Pferde an einen Strick gebunden zu halten, wird gesetzlich als Tierquälerei gehandelt und dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu ca. 3 Jahren geahndet werden. Diese Haltung von Pferden wurde bereits vor vielen Jahren verboten.

 

3. Auslauf:

Gesetz: Jeder Fiakerbetrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet den Pferden Auslauf zu garantieren.

 

4. Verbot der Schlachtung:

Gesetz: Laut allgemeinem Tierschutzgesetz müssen Arbeits- und Nutztiere, die nicht für den Verzehr bestimmt sind, in

Österreich artgerecht bis an ihr Lebensende leben. Mit anderen Worten, auch Fiakerpferde (die zu dieser Art von Tieren zählen) dürfen nach ihrem Dienst nicht einfach zum Schlachter gebracht werden - der Betrieb muss daher seinem Tier eine artgerechte Pension garantieren. Es sei denn, das Pferd hat eine schwere Krankheit – dann darf dieses auch nach dem Tierschutzgesetz erlöst werden.

 

5. Fahrtenbuch & Kontrolle:

Gesetz: Jeder Fiakerfahrer muss in seiner Kutsche ein Fahrtenbuch mit sich führen, in welches alle Rundfahrten sowie die Pausen und Stehzeiten eingetragen werden. Auch die Fütterungszeiten der Pferde müssen darin erfasst werden. Diese Fahrtenbücher helfen den Amtstierärzten und Amtstierärztinnen bei ihren regelmäßigen Kontrollen. Macht ein Pferd einen kranken Eindruck, prüfen sie zuerst, ob Zusammenhänge mit den vorangegangenen Fahrten oder Stehzeiten bestehen.

 

6. Kontrollen im Stall:

Gesetz: Jeder Fiakerbetrieb in Wien durchläuft zweimal jährlich eine Stall-Revision (ausführliche Kontrolle), bei der Amtstierärzte und Amtstierärztinnen nicht nur die körperliche und geistige Verfassung der Tiere überprüfen, sondern auch die Gegebenheiten vor Ort und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Stall. Dazu zählen zum Beispiel das Tageslicht im Stall, vorgeschriebene Boxengrößen und einiges mehr. Bei den Kontrollen ist immer auch die Magistratsabteilung 65 (Verkehr) dabei, um die Kutschen (Fahrzeuge) selbst zu überprüfen und dort etwaige Mängel am Fahrgerät zu identifizieren. Eine der beiden Stallkontrollen findet nach einer Vorankündigung statt, die zweite findet unangekündigt statt.

 

7. Kontrollen auf dem Fiakerstandplatz:

Gesetz: Auch auf den Fiakerstandplätzen finden regelmäßig Kontrollen durch die zuständigen Behörden statt. Der Kutscher selbst wird ebenfalls kontrolliert: Es wird festgestellt, ob dieser dem Traditionsbild entsprechend gekleidet ist (ansonsten drohen Strafen bis zu 300 Euro). Dabei wird auch bei den Pferden der Puls gemessen, stichprobenartig Blutproben entnommen und die Körpertemperatur gemessen. So wird sichergestellt, dass die Pferde stets in gutem körperlichen Zustand sind.

Fakt: Laut MA 60 gab es auch übrigens seit Anfang der Aufzeichnungen keinen einzigen Fall, bei dem ein Fiakerpferd aufgrund eines Kreislaufproblems zusammengebrochen wäre (dies wurde uns von Frau Dr. Deckhardt, Tierärztin in der MA 60, bestätigt). Weiters ist das Kutschenfahren für die Pferde laut Magistrat auch keine Belastung, wenn alle Vorgaben und Gesetze eingehalten werden.

 

8. Hitzefrei ab 35 Grad:

Gesetz: Ab einer gemessenen Temperatur von + 35.0 Grad Celsius (ZAMG) müssen alle Pferdekutschen umgehend die Innenstadt verlassen. Kutschenfahrten, die gerade stattfinden, während das Thermometer die + 35.0 Grad erreicht, dürfen mit den Gästen noch zu Ende gefahren werden. Danach dürfen keine weiteren Fahrgäste mehr aufgenommen werden und der Fiaker darf gewerblich für den Rest des Tages nicht mehr operieren. Somit sind alle Pferde zurück in die Stallungen zu bringen.

Unser Kommentar dazu: Dieses Gesetz ist umstritten, da beispielsweise eine von der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführte Studie aus dem Jahr 2009 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Hitze keine Belastung für im Schritt gehende Fiakerpferde darstellt. In keiner von annähernd 400 Messungen wurde bei den Pferden Hitzestress festgestellt. Dies ist auf den evolutionären Körperbau, die Thermik und die Eigenschaften der in Österreich lebenden und verbreiteten Pferderassen zurückzuführen. Hier geht es zur Studie.




Diese hier kurz vorgestellten Gesetze werden in den Medien kaum thematisiert und sind daher der Mehrheit der Menschen nicht bekannt. Sie sind jedoch selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen, einzuhalten und gelten für alle Fiakerbetriebe gleichermaßen. Wer sie nicht einhält, wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Wie Sie sehen, liegen nicht nur uns persönlich, sondern auch der Stadt die Fiakerpferde sehr am Herzen. Sie sind unsere wichtigsten Mitarbeiter und dementsprechend werden sie behandelt.


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